Beitragsordnung des „Förderkreis Röpersdorfer Kirchturm e. V.“
Die Mitgliederversammlung des Vereins „Förderkreis Röpersdorfer Kirchturm e. V.“ hat am 16.02.2013 gemäß § 5 der Vereinssatzung folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 - Entstehen der Beitragspflicht
Zur Deckung der Ausgaben des Vereins und zur Erfüllung des Satzungszwecks werden von den Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe dieser Beitragsordnung erhoben. Die Pflicht zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages entsteht mit Beginn des Geschäftsjahres, für das der Beitrag erhoben wird.
§ 2 - Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 30,00 EUR pro Geschäftsjahr.
Die Beiträge verstehen sich als Mindestbeiträge.
Es besteht die Möglichkeit, höhere Beitragszahlungen zu vereinbaren und zu leisten.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 3 - Ermäßigung, Stundung und Erlass von Mitgliedsbeiträgen
Auf Antrag kann der Vorstand in besonderen Fällen und zur Vermeidung von Härten den Beitrag ermäßigen, stunden oder ganz oder teilweise erlassen.
§ 4 - Fälligkeit
Der Beitrag ist innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn des Geschäftsjahres fällig und auf
das Konto des Fördervereins einzuzahlen.
Wird eine Person innerhalb des Geschäftsjahres aufgenommen, ist der Jahresbeitrag
innerhalb von 2 Wochen nach Bestätigung der Mitgliedschaft durch den
Vorstand fällig.
§ 5 - Ersatzleistung
Außer dem Mitgliedsbeitrag in Geld ist ersatzweise die Leistung von Arbeit entsprechend des Vereinszweck möglich. Hierüber entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit dem betroffenen Mitglied.
§ 6 - Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss dieser Mitgliederversammlung in Kraft.